Rechtsprechung
VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20.TR |
Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
GG, Art 16a Abs 1; AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3 Abs 4; AsylG, § 3a Abs 1; AsylG, § 3d; AsylG, § 4 Abs 1; AsylG, § 30 Abs 1; AsylG, § 30 Abs 3; AsylG, § 34 Abs 1; AsylG, § 77 Abs 2;... AufenthG 2004, § 11 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AufenthG 2004, § 60a Abs 2c; EURL 95/2011, Art 4 Abs 3
Ukraine: Asylantrag offensichtlich unbegründet; Täuschung über die Staatsangehörigkeit
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- BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02
Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene …
Auszug aus VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20
Eine Ausnahme hiervon ist allenfalls dann anzunehmen, wenn zwei felsfrei feststeht, dass eine "Androhung auf Vorrat" stattfindet, die den vom Gesetz geber verfolgten Ermächtigungszweck erkennbar verfehlt, weil eine zwangsweise Abschiebung und eine freiwillige Rückkehr in den Zielstaat praktisch auf unabseh bare Zeit unmöglich erscheinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.07.2003 - 1 C 21.02 - juris). - BVerwG, 02.08.2007 - 10 C 13.07
Abschiebungsschutz; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbestimmung; Feststellung zu …
Auszug aus VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20
Besitzt der Ausländer zwei Staatsangehörigkeiten, folgt nach der herrschenden Rechtsprechung aus dem Grundsatz der Subsidiarität des internationalen Schut zes, dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und Zuerkennung subsidiären Schutzes in einem dritten Staat nur dann in Betracht kommt, wenn beide Staa ten den Schutzsuchenden verfolgen oder ihm in beiden Staaten ein ernsthafter Schaden droht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.06.2005 - 1 B 142.04 - juris; BVerwG, Urteil vom 02.08.2007 - 10 C 13.07 - juris Rn. 9, jeweils zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 AsylG; SächsOVG, Beschluss vom 17.01.2012 - A 5 A 283/09 - juris; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 13.04.2016 - 1 7 L 982/16.A - juris Rn. 9, VG Greifswald…, Urteil vom 02.03.2017 - 6 A 1207/16 As HGW - juris Rn. 28, jeweils zum subsidiären Schutz gemäß § 60 Abs. 2 AufenthG bzw. § 4 AsylG). - BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
Auszug aus VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20
Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungs gerichts der Fall, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maß geblichen Zeitpunkt der Entscheidung vernünftigerweise kein Zweifel an der Rich tigkeit der tatsächlichen Feststellungen bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt die Ablehnung des Antrags nach allgemeiner Auffassung geradezu auf drängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 - BVerfGE 67, 43; BVerfG, Beschluss vom 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07 -, juris).
- BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98
Ausländerrecht - Benennung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung - …
Auszug aus VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20
Das Bundesverwal tungsgericht hat vielmehr ausdrücklich entschieden, dass es keinen "rechtserhebli chen Zusammenhang zwischen der Staatsangehörigkeit des Ausländers und dem Zielstaat" gibt und es "für die rechtliche Beurteilung des in der Abschiebungsandro hung bezeichneten Zielstaates grundsätzlich unerheblich [ist], ob der Ausländer dessen Staatsangehörigkeit besitzt" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.09.1998 - 1 B 41.98 - juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 24.09.2007 - 1 1 S 561/07 - juris Rn. 7). - BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07
Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch unzureichende …
Auszug aus VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20
Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungs gerichts der Fall, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maß geblichen Zeitpunkt der Entscheidung vernünftigerweise kein Zweifel an der Rich tigkeit der tatsächlichen Feststellungen bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt die Ablehnung des Antrags nach allgemeiner Auffassung geradezu auf drängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 - BVerfGE 67, 43; BVerfG, Beschluss vom 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07 -, juris). - VGH Bayern, 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463
Rechtmäßigkeit der Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auf 30 …
Auszug aus VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20
Die Entscheidung der Beklagten, die Befristung auf 30 Monate ab dem Tag der Ab schiebung festzulegen und damit auf die Hälfte des von § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG für den Regelfall aufgezeigten Rahmens von fünf Jahren, lässt keine Ermes sensfehler erkennen, zumal die Klägerin weder im Rahmen der Anhörung durch die Beklagte noch im gerichtlichen Verfahren schutzwürdige Belange geltend gemacht hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.01.2019 - 6 A 10042/18.0VG - juris; BayVGH, Beschluss vom 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463 - juris). - BVerwG, 14.06.2005 - 1 B 142.04
Präklusion, rechtliches Gehör, Verzögerung
Auszug aus VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20
Besitzt der Ausländer zwei Staatsangehörigkeiten, folgt nach der herrschenden Rechtsprechung aus dem Grundsatz der Subsidiarität des internationalen Schut zes, dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und Zuerkennung subsidiären Schutzes in einem dritten Staat nur dann in Betracht kommt, wenn beide Staa ten den Schutzsuchenden verfolgen oder ihm in beiden Staaten ein ernsthafter Schaden droht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.06.2005 - 1 B 142.04 - juris; BVerwG…, Urteil vom 02.08.2007 - 10 C 13.07 - juris Rn. 9, jeweils zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 AsylG; SächsOVG, Beschluss vom 17.01.2012 - A 5 A 283/09 - juris; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 13.04.2016 - 1 7 L 982/16.A - juris Rn. 9, VG Greifswald…, Urteil vom 02.03.2017 - 6 A 1207/16 As HGW - juris Rn. 28, jeweils zum subsidiären Schutz gemäß § 60 Abs. 2 AufenthG bzw. § 4 AsylG). - OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2019 - 6 A 10042/18
Einreise- und Aufenthaltsverbot; Befristung; Ermessen
Auszug aus VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20
Die Entscheidung der Beklagten, die Befristung auf 30 Monate ab dem Tag der Ab schiebung festzulegen und damit auf die Hälfte des von § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG für den Regelfall aufgezeigten Rahmens von fünf Jahren, lässt keine Ermes sensfehler erkennen, zumal die Klägerin weder im Rahmen der Anhörung durch die Beklagte noch im gerichtlichen Verfahren schutzwürdige Belange geltend gemacht hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.01.2019 - 6 A 10042/18.0VG - juris; BayVGH, Beschluss vom 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463 - juris). - OVG Sachsen, 17.01.2012 - A 5 A 283/09
Asylbewerber, doppelte Staatsangehörigkeit, ausländerrechtliche …
Auszug aus VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20
Besitzt der Ausländer zwei Staatsangehörigkeiten, folgt nach der herrschenden Rechtsprechung aus dem Grundsatz der Subsidiarität des internationalen Schut zes, dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und Zuerkennung subsidiären Schutzes in einem dritten Staat nur dann in Betracht kommt, wenn beide Staa ten den Schutzsuchenden verfolgen oder ihm in beiden Staaten ein ernsthafter Schaden droht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.06.2005 - 1 B 142.04 - juris; BVerwG…, Urteil vom 02.08.2007 - 10 C 13.07 - juris Rn. 9, jeweils zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 AsylG; SächsOVG, Beschluss vom 17.01.2012 - A 5 A 283/09 - juris; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 13.04.2016 - 1 7 L 982/16.A - juris Rn. 9, VG Greifswald…, Urteil vom 02.03.2017 - 6 A 1207/16 As HGW - juris Rn. 28, jeweils zum subsidiären Schutz gemäß § 60 Abs. 2 AufenthG bzw. § 4 AsylG). - VG Berlin, 30.01.2020 - 38 L 549.19
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
Auszug aus VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20
Die qualifizierte Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet hätte zu dem auch auf § 30 Abs. 3 Nr. 1 und 2 AsylG gestützt werden können (vgl. zur Zulässigkeit des Austauschs von Offensichtlichkeitsgründen durch das Gericht: VG Berlin, Beschluss vom 30.01.2020 - 38 L 549.19 A -juris Rn. 14, m.w.N.). - VG Greifswald, 02.03.2017 - 6 A 1207/16
Asylrecht: Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft