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   VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20.TR   

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VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20.TR (https://dejure.org/2021,74315)
VG Trier, Entscheidung vom 23.07.2021 - 1 K 2380/20.TR (https://dejure.org/2021,74315)
VG Trier, Entscheidung vom 23. Juli 2021 - 1 K 2380/20.TR (https://dejure.org/2021,74315)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    GG, Art 16a Abs 1; AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3 Abs 4; AsylG, § 3a Abs 1; AsylG, § 3d; AsylG, § 4 Abs 1; AsylG, § 30 Abs 1; AsylG, § 30 Abs 3; AsylG, § 34 Abs 1; AsylG, § 77 Abs 2;... AufenthG 2004, § 11 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AufenthG 2004, § 60a Abs 2c; EURL 95/2011, Art 4 Abs 3
    Ukraine: Asylantrag offensichtlich unbegründet; Täuschung über die Staatsangehörigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02

    Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene

    Auszug aus VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20
    Eine Ausnahme hiervon ist allenfalls dann anzunehmen, wenn zwei­ felsfrei feststeht, dass eine "Androhung auf Vorrat" stattfindet, die den vom Gesetz­ geber verfolgten Ermächtigungszweck erkennbar verfehlt, weil eine zwangsweise Abschiebung und eine freiwillige Rückkehr in den Zielstaat praktisch auf unabseh­ bare Zeit unmöglich erscheinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.07.2003 - 1 C 21.02 - juris).
  • BVerwG, 02.08.2007 - 10 C 13.07

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbestimmung; Feststellung zu

    Auszug aus VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20
    Besitzt der Ausländer zwei Staatsangehörigkeiten, folgt nach der herrschenden Rechtsprechung aus dem Grundsatz der Subsidiarität des internationalen Schut­ zes, dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und Zuerkennung subsidiären Schutzes in einem dritten Staat nur dann in Betracht kommt, wenn beide Staa­ ten den Schutzsuchenden verfolgen oder ihm in beiden Staaten ein ernsthafter Schaden droht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.06.2005 - 1 B 142.04 - juris; BVerwG, Urteil vom 02.08.2007 - 10 C 13.07 - juris Rn. 9, jeweils zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 AsylG; SächsOVG, Beschluss vom 17.01.2012 - A 5 A 283/09 - juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2016 - 1 7 L 982/16.A - juris Rn. 9, VG Greifswald, Urteil vom 02.03.2017 - 6 A 1207/16 As HGW - juris Rn. 28, jeweils zum subsidiären Schutz gemäß § 60 Abs. 2 AufenthG bzw. § 4 AsylG).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungs­ gerichts der Fall, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maß­ geblichen Zeitpunkt der Entscheidung vernünftigerweise kein Zweifel an der Rich­ tigkeit der tatsächlichen Feststellungen bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt die Ablehnung des Antrags nach allgemeiner Auffassung geradezu auf­ drängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 - BVerfGE 67, 43; BVerfG, Beschluss vom 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07 -, juris).
  • BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98

    Ausländerrecht - Benennung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung -

    Auszug aus VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20
    Das Bundesverwal­ tungsgericht hat vielmehr ausdrücklich entschieden, dass es keinen "rechtserhebli­ chen Zusammenhang zwischen der Staatsangehörigkeit des Ausländers und dem Zielstaat" gibt und es "für die rechtliche Beurteilung des in der Abschiebungsandro­ hung bezeichneten Zielstaates grundsätzlich unerheblich [ist], ob der Ausländer dessen Staatsangehörigkeit besitzt" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.09.1998 - 1 B 41.98 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.09.2007 - 1 1 S 561/07 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch unzureichende

    Auszug aus VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungs­ gerichts der Fall, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maß­ geblichen Zeitpunkt der Entscheidung vernünftigerweise kein Zweifel an der Rich­ tigkeit der tatsächlichen Feststellungen bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt die Ablehnung des Antrags nach allgemeiner Auffassung geradezu auf­ drängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 - BVerfGE 67, 43; BVerfG, Beschluss vom 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07 -, juris).
  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463

    Rechtmäßigkeit der Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auf 30

    Auszug aus VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20
    Die Entscheidung der Beklagten, die Befristung auf 30 Monate ab dem Tag der Ab­ schiebung festzulegen und damit auf die Hälfte des von § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG für den Regelfall aufgezeigten Rahmens von fünf Jahren, lässt keine Ermes­ sensfehler erkennen, zumal die Klägerin weder im Rahmen der Anhörung durch die Beklagte noch im gerichtlichen Verfahren schutzwürdige Belange geltend gemacht hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.01.2019 - 6 A 10042/18.0VG - juris; BayVGH, Beschluss vom 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463 - juris).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 B 142.04

    Präklusion, rechtliches Gehör, Verzögerung

    Auszug aus VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20
    Besitzt der Ausländer zwei Staatsangehörigkeiten, folgt nach der herrschenden Rechtsprechung aus dem Grundsatz der Subsidiarität des internationalen Schut­ zes, dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und Zuerkennung subsidiären Schutzes in einem dritten Staat nur dann in Betracht kommt, wenn beide Staa­ ten den Schutzsuchenden verfolgen oder ihm in beiden Staaten ein ernsthafter Schaden droht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.06.2005 - 1 B 142.04 - juris; BVerwG, Urteil vom 02.08.2007 - 10 C 13.07 - juris Rn. 9, jeweils zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 AsylG; SächsOVG, Beschluss vom 17.01.2012 - A 5 A 283/09 - juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2016 - 1 7 L 982/16.A - juris Rn. 9, VG Greifswald, Urteil vom 02.03.2017 - 6 A 1207/16 As HGW - juris Rn. 28, jeweils zum subsidiären Schutz gemäß § 60 Abs. 2 AufenthG bzw. § 4 AsylG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2019 - 6 A 10042/18

    Einreise- und Aufenthaltsverbot; Befristung; Ermessen

    Auszug aus VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20
    Die Entscheidung der Beklagten, die Befristung auf 30 Monate ab dem Tag der Ab­ schiebung festzulegen und damit auf die Hälfte des von § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG für den Regelfall aufgezeigten Rahmens von fünf Jahren, lässt keine Ermes­ sensfehler erkennen, zumal die Klägerin weder im Rahmen der Anhörung durch die Beklagte noch im gerichtlichen Verfahren schutzwürdige Belange geltend gemacht hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.01.2019 - 6 A 10042/18.0VG - juris; BayVGH, Beschluss vom 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463 - juris).
  • OVG Sachsen, 17.01.2012 - A 5 A 283/09

    Asylbewerber, doppelte Staatsangehörigkeit, ausländerrechtliche

    Auszug aus VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20
    Besitzt der Ausländer zwei Staatsangehörigkeiten, folgt nach der herrschenden Rechtsprechung aus dem Grundsatz der Subsidiarität des internationalen Schut­ zes, dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und Zuerkennung subsidiären Schutzes in einem dritten Staat nur dann in Betracht kommt, wenn beide Staa­ ten den Schutzsuchenden verfolgen oder ihm in beiden Staaten ein ernsthafter Schaden droht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.06.2005 - 1 B 142.04 - juris; BVerwG, Urteil vom 02.08.2007 - 10 C 13.07 - juris Rn. 9, jeweils zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 AsylG; SächsOVG, Beschluss vom 17.01.2012 - A 5 A 283/09 - juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2016 - 1 7 L 982/16.A - juris Rn. 9, VG Greifswald, Urteil vom 02.03.2017 - 6 A 1207/16 As HGW - juris Rn. 28, jeweils zum subsidiären Schutz gemäß § 60 Abs. 2 AufenthG bzw. § 4 AsylG).
  • VG Berlin, 30.01.2020 - 38 L 549.19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20
    Die qualifizierte Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet hätte zu­ dem auch auf § 30 Abs. 3 Nr. 1 und 2 AsylG gestützt werden können (vgl. zur Zulässigkeit des Austauschs von Offensichtlichkeitsgründen durch das Gericht: VG Berlin, Beschluss vom 30.01.2020 - 38 L 549.19 A -juris Rn. 14, m.w.N.).
  • VG Greifswald, 02.03.2017 - 6 A 1207/16

    Asylrecht: Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

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